Energieberaterin und Hauseigentümer besprechen vor einem Einfamilienhaus mit Wärmepumpe und Photovoltaik die Sanierung

Wer sein Haus sanieren will, steht schnell vor vielen Fragen: Was bringt am meisten? In welcher Reihenfolge? Und welche Förderung gibt es? Genau hier setzt die geförderte Energieberatung an – und der Staat beteiligt sich mit bis zu 50 % an den Kosten.

Was wird gefördert?

Über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bezuschusst das BAFA eine umfassende Beratung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten. Das Ergebnis ist entweder ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der eine Sanierung Schritt für Schritt plant, oder ein Konzept für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus.

  • Wohngebäude – vom Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus
  • Beratung durch eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes
  • Vor-Ort-Termin, Berechnung des Ist-Zustands und konkrete Maßnahmenempfehlungen

Wie hoch ist der Zuschuss?

Gefördert werden 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Zuschuss höchstens 650 Euro, bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten höchstens 850 Euro. Für Eigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen Zuschuss, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird.

So läuft die geförderte Beratung ab

  • Erstgespräch: Wir klären Ihre Ziele und ob die Förderung für Ihr Haus passt.
  • Antrag: Den Förderantrag stellen wir als Energieberater beim BAFA – vor Beginn der Beratung.
  • Vor-Ort-Termin: Wir nehmen Gebäudehülle, Fenster und Heizung auf.
  • Bericht und Gespräch: Sie erhalten Ihren Sanierungsfahrplan und wir besprechen ihn gemeinsam.
  • Abrechnung: Der Zuschuss wird direkt mit unserem Honorar verrechnet – Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil.

Warum sich die Beratung doppelt lohnt

Der Sanierungsfahrplan ist nicht nur eine Planungshilfe. Wer Maßnahmen umsetzt, die im iSFP stehen, kann bei der Förderung der Gebäudehülle deutlich höhere Kosten geltend machen – pro Wohneinheit und Jahr bis zu 60.000 Euro statt 30.000 Euro. Bei größeren Vorhaben gibt es zusätzlich einen Bonus auf den Zuschuss. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag iSFP-Bonus: Das gilt seit Juli 2026.

Stand: August 2026. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig – maßgeblich sind die Richtlinien am Tag der Antragstellung. Wir prüfen die aktuellen Konditionen für Ihr Vorhaben.

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Wir prüfen kostenlos, ob die Förderung für Ihr Haus in Frage kommt, und übernehmen den Antrag beim BAFA.

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