Wie gut ist Ihr Haus gedämmt? Die Tabelle zeigt typische U-Werte von Dach, Fassade, Fenstern und Kellerdecke je nach Baujahr – eine gute erste Einschätzung, bevor wir genau messen.

In der folgenden Tabelle führen wir die erforderlichen U-Werte nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sowie die U-Werte auf, die für eine Förderung notwendig sind. Das GModG hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst; die Anforderungen an die Bauteile gelten unverändert fort.

Bauteil U-Wert nach GModG U-Wert für Förderung
Außenwand ≤ 0,24 W/(m²·K) ≤ 0,20 W/(m²·K)
Einblasdämmung / Kerndämmung bei bestehendem zweischaligen Mauerwerk λ ≤ 0,045 W/(m·K) Hier gilt der Lambda-Wert des Dämmstoffs, nicht der U-Wert. λ ≤ 0,035 W/(m·K) Hier gilt der Lambda-Wert des Dämmstoffs, nicht der U-Wert.
Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume ≤ 0,30 W/(m²·K) ≤ 0,25 W/(m²·K)
Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörigen Kehlbalkenlagen ≤ 0,20 W/(m²·K) ≤ 0,14 W/(m²·K)
Dachgauben ≤ 0,24 W/(m²·K) ≤ 0,20 W/(m²·K)
Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung ≤ 0,20 W/(m²·K) ≤ 0,14 W/(m²·K)
Oberste Geschossdecken und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume ≤ 0,24 W/(m²·K) ≤ 0,14 W/(m²·K)
Decken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken ≤ 0,30 W/(m²·K) ≤ 0,25 W/(m²·K)
Geschossdecken gegen Außenluft von unten ≤ 0,24 W/(m²·K) ≤ 0,20 W/(m²·K)
Bodenflächen gegen Erdreich ≤ 0,30 W/(m²·K) ≤ 0,25 W/(m²·K)
Fenster, Balkon- und Terrassentüren * ≤ 1,30 W/(m²·K) ≤ 0,95 W/(m²·K)
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren * ≤ 1,10 W/(m²·K) ≤ 1,10 W/(m²·K)
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, von Kastenfenstern sowie von Fenstern mit Sonderverglasung * ≤ 1,30 W/(m²·K) ≤ 1,10 W/(m²·K)
Dachflächenfenster * ≤ 1,40 W/(m²·K) ≤ 1,00 W/(m²·K)
Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren ** ≤ 1,80 W/(m²·K) ≤ 1,30 W/(m²·K)

* Bei Fenstern und Fenstertüren gilt der U-Wert des gesamten Fensters (U_w).

** Bei Außen- und Hauseingangstüren gilt der U-Wert der Tür (U_D).

Stand: 08.08.2026. Alle Werte sind unverbindliche Richtwerte; maßgeblich sind das GModG und die gültigen Förderrichtlinien.

Gut zu wissen

  • Je kleiner der U-Wert, desto weniger Wärme geht verloren.
  • Für eine Förderung müssen nach der Sanierung bestimmte Mindestwerte erreicht werden.
  • Bei Gründerzeit- und Fachwerkhäusern weichen die Werte oft deutlich ab – hier lohnt ein Blick vor Ort.

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